Kostenlose Kastration für Bonner Katzen & Kater
Mit einer Spende der Prof. Böcher Stiftung und des Deutschen Tierschutzbund können wir die kostenlose Kastration- und Kennzeichnung von Katzen fortführen. Bisher nahmen über 233 Tiere an der Aktion teil. Ist Ihre Katze/Kater nicht kastriert (und gekennzeichnet) und Ihnen fehlen die nötigen Mittel (ein Nachweis wie z.B. der Bonn-Ausweis ist erforderlich) wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unser Haus. Wie Sie an der Aktion teilnehmen können erfahren Sie hier:
Tierheim Bonn
Herr Seemann, Telefon: 0228 63 47 00
Dienstag – Donnerstag von 10 – 14 Uhr
www.info@tierheimbonn.de
Sie können die Aktion mit einer Spende unterstützen.
Mit weiteren Spenden könnten wir mehr Tiere kastrieren und schützen.
Tierschutz Bonn und Umgebung e.V.
Spende Katzenkastration 2012
Volksbank Bonn Rhein Sieg
Blz: 380 601 86
Konto: 201 401 7014 oder
Tierschutz Bonn und Umgebung e.V.
Spende Katzenkastration 2011
Sparkasse Köln/Bonn
Blz: 370 501 98
Konto: 27 730
November 2011: mehr als 160 Katzen und Kater konnten wir in den vergangenen Monaten kastrieren und kennzeichnen. Nach dem die Mittel der Prof. Böcher Stiftung aufgebraucht waren, schloß sich der Deutsche Tierschutzbund in Bonn unserer Aktion an. An dieser Stelle sei auch dem Deutschen Tierschutzbund herzlich gedankt.
Mai 2011: wir möchten hier über unseren großen Erfolg bei der Bonner Katzenkastration, durchgeführt durch den Tierschutz Bonn und Umgebung e.V. / Tierheim Bonn, berichten.
Möglich war diese Aktion durch eine mittelgebundene Spende der Prof. Böcher Stiftung und einiger privater Geldspenden. Hierfür möchten wir uns bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken.
Im Zeitraum Februar – April 2011 wurden 112 Bonner Katzen und Kater kastriert und gekennzeichnet. Für einige Katzen kam die Aktion zu spät, denn sie waren bereits wieder trächtig. Hätten diese Tiere bei der Winteraktion der Stadt Bonn teilnehmen können (wir berichteten über die gebührenpflichtige Aktion), wäre viel Katzennachwuchs verhindert worden.
Und hier kommt die gute Nachricht. Die kostenlose Kastrationsaktion wird fortgesetzt. Mit dem vorhandenen Budget haben wir die Möglichkeit weitere 60 Tiere zu kastrieren. Wenn Sie Ihr Tier nun doch kastrieren und kennzeichnen möchten, melden Sie sich bitte unter dem unten stehenden Kontakt in unserem Büro.
Februar 2011: in Bonn ist es in den letzten Jahre durch die unkontrollierte Vermehrung von unkastrierten Hauskatzen zu einer hoch angewachsenen Katzenpopulation gekommen. Eine hohe Anzahl von Katzenbesitzern übergibt ihre unkastrierten Tiere, oder bereits trächtigen Katzen, den örtlichen Tierschutzvereinen, oder diese Tiere werden willkürlich ausgesetzt. Die meist genannten Gründe für die Nichtkastration sind finanzielle, aber auch Unwissenheit über das Thema Katzenkastration.
Um diese Vermehrung einzudämmen, bietet der Tierschutz Bonn und Umgebung e.V. bedürftigen *) Katzenbesitzern in Bonn an, ihre Tiere kostenfrei kastrieren und kennzeichnen zu lassen (Chip).
Ein wichtiger positiver Nebeneffekt einer Kastration ist, dass die Freigänger ihr Revierverhalten ändern und Kämpfen eher aus dem Weg gehen. Denn typische Viruserkrankungen bei Katzen, wie FiV und Leukose, übertragen sich vorrangig über Beißverletzungen. Finanziert wird diese Aktion durch die Prof. Böcher Stiftung in Bad Neuenahr und wird durch den Tierschutz Bonn und Umgebung e.V. koordiniert.
Es ist unsere Antwort auf die gebührenpflichtige Kastrationsaktion der Stadt Bonn, die am 30. November 2010 endete. Hintergrund ist der Bürgerantrag zur Einführung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung aus dem Jahre 2009. Dem Appell sind bedürftige Katzenbesitzer nur vereinzelt, wenn überhaupt gefolgt, da auch ein reduzierter Kastrationsbeitrag aus eigenen Mitteln nicht aufgebracht werden konnte.
Anders als bei der Maßnahme der Stadt Bonn, führt der Tierschutz Bonn diese Aktion auch bei ausgesetzten und freilebenden Katzen durch. Viele Katzen werden willkürlich ausgesetzt, ihrem Schicksal überlassen und vermehren sich unkontrolliert.
Dazu ein Auszug aus dem Tierschutzgesetzes, § 3: „Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder eszurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen“.
* Anmerkung: die Bedürftigkeit ist nachzuweisen, z.B. Bonn Ausweis oder ähnliche Nachweise.
Unser Faltflyer …


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